Beitragsordnung
Beitrags- und Gebührenordnung
des SV Grün/Weiß Union Bestensee e.V. (Stand: 23.02.2024)
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Die Höhe der Aufnahme- und Austrittsgebühren, des Mitgliedsbeitrages sowie von Umlagen werden entsprechend § 5 Abs. (2) der Vereinssatzung durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
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Die festgesetzten Beiträge treten mit Wirkung des folgenden Halbjahres, das als nächstes dem Termin der stattgefundenen Mitgliederversammlung, auf der die Höhe der Beiträge und Gebühren beschlossen worden folgt, in Kraft.
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Mitgliedsbeiträge unterliegen der „Bringepflicht“ und sind von allen Mitgliedern pünktlich zu entrichten. Die Beiträge sind vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus zu entrichten. Mitglieder können die Beiträge automatisch per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen lassen, oder alternativ zu den Stichtagen überweisen. Die Beiträge müssen jeweils spätestens zu folgenden Fälligkeitsterminen auf dem Vereinskonto eingegangen sein:
· Vierteljährliche Zahlung bis zum 31.01., 30.04., 31.07. und 31.10.
· Halbjährliche Zahlung bis zum 31.03. und 30.09.
· Jährliche Zahlung bis 31.03.
Das Beitragskonto des Vereins lautet:
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Neu eingetretene Mitglieder haben nach Bestätigung des Aufnahmeantrages einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von 20,00 Euro zu entrichten.
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Die Mitgliedsbeiträge betragen:
Beitrag-
klasseMitgliedsform
monatlicher Beitrag
jährlicher Beitrag
01
Aktive Mitglieder unter 18 Jahre
9,00 €
108,00 €
02
Aktive Mitglieder ohne Teilnahme am Spielbetrieb unter 18 Jahre
6,00 €
72,00 €
03
Aktive Mitglieder über 18 Jahre
12,00 €
144,00 €
04
Aktive Mitglieder ohne Teilnahme am Spielbetrieb über 18 Jahre
9,00 €
108,00 €
05
Passive Mitglieder (keine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb)
6,00 €
72,00 €
06
Fördernde Mitglieder
nach Vereinbarung
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Von der Beitragszahlung werden folgende Mitglieder entbunden:
07
Familienangehörige eines Haushaltes ab dem 3. Vereinsmitglied (hier: jeweils das jüngste Mitglied)
Als Haushalt gilt jede zusammen wohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft.
08
Schiedsrichter (Voraussetzung: jährlicher Teilnahmenachweis an Fortbildungslehrgängen und Erreichung der geforderten Mindesteinsätze)
09
aktive Trainer
10
Ehrenmitglieder des Vereins
11
Vorstandsmitglieder
Arbeitslose, Rentner, Auszubildende, Studenten und Schwerbeschädigte dürfen ihren Mitgliedsbeitrag auch in Form von gemeinnütziger Arbeit (z.B. Ordnungsdienst) für den Verein erbringen. Über die Art und den Umfang der gemeinnützigen Vereinsarbeit entscheidet der Vorstand auf Antrag. Die Erbringung von Mitgliedsbeiträgen in Form von gemeinnütziger Vereinsarbeit Arbeit ist auf ein Geschäftsjahr begrenzt.
Bei Austritt oder Vereinswechsel erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge.
Statusänderungen und Änderungen persönlicher Daten sowie Kontaktdaten und im Falle der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, die Kontodaten, sind dem Vorstand innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich mitzuteilen. Werden entsprechende Vera?nderungen nicht mitgeteilt, ko?nnen dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
Im Falle eines Zahlungsverzuges eines Mitglieds wird für jede schriftliche Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Zusätzlich werden Verzugszinsen fällig. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte u?ber dem aktuell gültigen Basiszinssatz. Kommt es bei Ausführung des SEPA-Lastschriftverfahrens zu Rücküberweisungen, sind die vom Kreditinstitut im Zusammenhang mit der fehlerhaften Buchung dem Verein in Rechnung gestellten Kosten durch das Mitglied zu erstatten.
Bei Zahlungsverzug von vier Wochen wird der Beitragsschuldner vom Trainings- und Spielbetrieb vorläufig ausgeschlossen.
Für die Zahlungsverpflichtungen minderjähriger Mitglieder haften ihre gesetzlichen Vertreter als Gesamtschuldner.
Mitglieder, die aus finanziellen Gründen zur Entrichtung fälliger Zahlungen nicht in der Lage sind, können auf Antrag durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes nach Anhörung und Prüfung der vorgelegten Nachweise zeitweise von der Zahlung ganz oder teilweise befreit werden.
Aktive Mitglieder, die aufgrund einer Spiel- oder Trainingsverletzung, weder am Spielbetrieb noch am Trainingsbetrieb teilnehmen, können auf Antrag durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes nach Anhörung und Prüfung der vorgelegten Nachweise zeitweise von der Zahlung ganz oder teilweise befreit werden.
Die Beitrags- und Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 01.07.2024 in Kraft. Sie wird per Aushang und durch Veröffentlichung auf der Vereinshomepage bekannt gemacht.